Allgemeine Hinweise
Auszug aus der Deutschen Hotelordnung (DEHOGA)
1. Der Gastaufnahmevertrag ist geschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt, oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Gastwirt(Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20% des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung 40% des Pensionspreises.
5.a. Der Gastwirt(Vermieter) ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
5.b. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
6. An- und Abreisetag gelten als ein Tag.
7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Zur Beachtung:
Die im Unterkunftsverzeichnis enthaltenen Hausinformationen und Preisangaben beruhen auf den Mitteilungen der Vermieter. Für diese übernimmt die Ortsverwaltung Britzingen keine Verantwortung. Entsprechendes gilt für Satzfehler und eventuelle Auslassungen.
Die Preisangaben
entsprechen den Gestehungskosten vom März 2005 und sind verbindlich. Durch die wirtschaftliche Entwicklung bedingte Preisänderungen sind nicht auszuschließen. Verbindlich ist das vom Vermieter (Beherbergungsbetrieb) bestätigte Preisangebot. Angegebene Preise für Zimmer in Gasthöfen und Pensionen/Privatvermietern gelten pro Zimmer für Übernachtung mit Frühstück. Preise der Ferienwohnungen, Appartements und Ferienhäuser gelten für die Belegung mit 2 Personen. Bei dem angegebenen Preis handelt es sich um den Endpreis. Kosten für Heizung, Strom, Bettwäsche, Endreinigung und Handtücher sind im Preis enthalten. Bei Einzelübernachtungen können Zuschläge verlangt werden.
Vereinbarungen
über die Reservierung einer Unterkunft sollten möglichst schriftlich und frühzeitig getroffen werden. Allerdings haben auch mündliche Vereinbarungen volle Rechtskraft. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

In den Folgejahren sind Preisänderungen möglich.
Informationen erteilen Ihnen die einzelnen Vermieter.
Information-Belegungsübersicht:
Fremdenverkehrsverein Britzingen
c/o Sandra Behringer
Speierlingweg 10
79379 Müllheim-Britzingen
Telefon +49 (0) 76 31 / 57 70
behringer.sandra@freenet.de
www.britzingen-urlaub.de
Ortsverwaltung Britzingen
Zehntweg 3
79379 Müllheim-Britzingen
Telefon +49 (0) 76 31 / 22 35
Fax +49 (0) 76 31 / 17 56 25